Von Körberln und Kirschen

Dass Gesetze gegen diskriminierende Werbung nötig sind, hat zuletzt die „I will mohr“-Kampagne für eine neue Eissorte gezeigt. Im Kampf gegen sexistische Werbesujets fordert die neu gegründete Grazer Watchgroup aber auch kommunalpolitische Verantwortung. Von Maggie Jansenberger

In Graz gibt es eine lange Tradition, wenn es darum geht, gegen sexistische Werbung vorzugehen. Bereits in den 1980er Jahren setzte die erste Grazer Frauenbeauftragte, Grete Schurz, durch, dass die Pin-Up-Kalender in Grazer Magistratsbüros entfernt werden mussten. Frauenbeauftragte Daniela Jauk protestierte 2002 mit einem Gegensujet erfolgreich gegen die „Körberl“-Werbung der Bäckerinnung (die u. a. große Brüste mit der Frage „Wo ist das Körberl?“ zeigte). 2007 wurde die erste „sexismusFreie zone“ Österreichs vom Verein DOKU GRAZ installiert. Ziel war es, stereotype Geschlechterdarstellungen zu problematisieren und sexismusfreie Alternativen im öffentlichen Raum anzubieten. Hierfür wurden etwa die Schaufenster von Grazer Geschäften umgestaltet. Jetzt, 2009, wurde die Watchgroup gegen Sexistische Werbung gegründet. Die Initiative kam von Frauenstadträtin Elke Edlinger (SPÖ) und der Unabhängigen Frauenbeauftragten der Stadt Graz in Kooperation mit DOKU GRAZ, dem Frauenreferat der Stadt Graz und dem Grazer Frauenrat. Die Gründung ist eng mit den kommunalen Gegebenheiten in Graz verbunden: Eine Werbekampagne der Agrarmarkt Austria (AMA) für mehr Frischobst verwendete Sujets, die als sexistisch einzustufen waren. Ein Wendebild zeigte auf der Vorderseite den Oberkörper einer Frau im roten Bikinioberteil. Text: „Knackig aussehen! Umdrehen und du weißt womit … “. Auf der Rückseite waren zwei Kirschen zu sehen. Text: „Obst und Gemüse 5x am Tag! Umdrehen und du weißt wofür …“. Diese Kampagne wurde in Graz von der Firma Ankünder affichiert, die eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Graz AG (Stadtwerke für kommunale Dienste), also ein stadteigener Betrieb, ist. Das AMA-Sujet war nicht das erste sexistische Sujet, womit der Ankünder und damit die Stadt Graz als Firmeneigentümerin für ein geschlechterstereotypes Stadtbild mitverantwortlich gemacht werden können – dringliche Anfragen im Grazer Gemeinderat (zuletzt 2005) zeigen dies.
„Stadt der Menschenrechte“ darf Graz sich seit 2001 nennen – als erste und bisher einzige Stadt in Europa. Es müsste daher auch der politische Wille vorhanden sein, diskriminierende Darstellungen von Frauen im öffentlichen Raum zu verhindern. Aber immer wieder gab und gibt es sexistische Werbung auf Werbeflächen, die Eigentum der Stadt sind. Sexistische Werbung und kommunalpolitische Verantwortung – mit der Gründung der Watchgroup ist diese Diskussion wieder neu entfacht.
Zwar ist letztlich eine bundesgesetzliche bzw. europarechtliche Regelung zum Verbot sexistischer Werbung unabdingbar, bis es hier allerdings zu Beschlüssen kommt, muss immer wieder auf diskriminierende Werbung aufmerksam gemacht und die kommunalpolitische Verantwortung eingefordert werden. Deutsche Städte wie Pforzheim und Ulm oder das schweizerische Basel zeigen, wie es gehen kann. So hat sich Pforzheim bereits erfolgreich für die Entfernung sexistischer Werbung engagiert. Wird in Ulm ein Plakat vom Frauenbüro als frauenfeindlich/menschenverachtend beurteilt, kann dieses das Abhängen innerhalb von 48 Stunden erwirken. Und in Basel werden Plakate bei der Allgemeinen Plakatgesellschaft (APG) von einer in Genderkompetenz geschulten Person begutachtet. Diese nimmt im Zweifelsfall Kontakt mit der Gleichstellungsbehörde auf.
Auch bei nationalen Regelungen ist man andernorts schon weiter als in Österreich: Norwegen etwa verbietet sexistische Werbung per Marketingkontrollgesetz. Dabei bewegt sich auch Österreich ja nicht im „rechtlichen Niemandsland“, denn es gibt internationale (CEDAW), europarechtliche (Vertrag von Amsterdam, Roadmap für die Gleichstellung von Frauen und Männern) und verfassungsrechtliche (Bundes-Verfassungsgesetz) Vorgaben, die für Maßnahmen gegen sexistische Werbung relevant sind.
Doch zurück zur kommunalen Ebene. Hier will die Watchgroup erreichen, dass die städtischen EigentumsvertreterInnen die Firma Ankünder beauftragen ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen dahingehend zu ändern, dass Aufträge für Werbung mit sexistischen Inhalten nicht angenommen werden bzw. das Recht besteht von solchen, bereits angenommenen Aufträgen zurückzutreten, wenn Form und Inhalt des Plakates bei Auftragsannahme unbekannt waren. Dies muss auch für die Vermietung von Werbeflächen an Dritte bzw. für Flächen, die im Besitz der Stadt Graz sind und auf welchen Werbeflächen und Werbeträgern vorhanden sind, gelten. Auch bei (Eigen-)Werbung für Tochtergesellschaften müssen bestimmte Kriterien berücksichtigt werden. Basis für diese Entscheidungen muss ein Kriterienkatalog sein, der in Zusammenarbeit mit ExpertInnen entwickelt wird. Die dementsprechenden Verhandlungen laufen bereits seit mehreren Monaten. Um die Kriterien besser ins Bewusstsein zu rücken, organisierte die Watchgroup im Juni auch einen Wahrnehmungsrundgang mit Stadt- und LandespolitikerInnen und Presse durch die Grazer Innenstadt.
Kontinuierlich beobachtet die Watchgroup die Grazer Werbelandschaft, zeigt Negativbeispiele auf, benennt aber auch Positivbeispiele. Dafür werden Werbeflächen im öffentlichen Raum (Plakatwände, Schaufenster, Citylights, Infoscreens), regionale Printmedien (Tageszeitungen, Illustrierte, Inserate) und Hinweise von BürgerInnen bewertet.
Wer sich beteiligen will, kann der Watchgroup sexistische Werbung melden, per Mail: info@watchgroup-sexismus.at oder über die Website www.watchgroup-sexismus.at.

Maggie Jansenberger ist unabhängige Frauenbeauftragte der Stadt Graz.