Zuhause ist’s am teuersten

Juliane Alton hat die Vorarlberger Gebietskrankenkasse geklagt. Bei einer Hausgeburt übernehmen die Kassen nämlich nur die Kosten von Vertragshebammen zur Gänze – davon gibt es aber in ganz Vorarlberg nur zwei.

In Österreich sind zwei Formen der Geburt gesetzlich legitimiert: die Geburt im Spital und die Hausgeburt. Bei einer Hausgeburt ist die Frau verpflichtet, eine Hebamme beizuziehen. Die gesetzliche Krankenversicherung sieht für beide Formen der Geburt den Ersatz der notwendigen Kosten vor. Bei einer Geburt im Spital verläuft die Verrechnung ohne Zutun der Versicherten ebenso wie bei der Konsultation einer Vertragsärzt/in. Ebenso ist es für die Geburt zu Hause vorgesehen: Die Frau konsultiert eine niedergelassene Hebamme, die mit der Krankenkasse einen Vertrag hat. Die Hebamme verrechnet ihr Honorar dann direkt mit der Krankenkasse. Soweit die Theorie.
Doch so sieht die Praxis aus: In Vorarlberg gibt es genau zwei Hebammen, die mit der Gebietskrankenkasse einen Vertrag haben und Hausgeburten betreuen – elf Hebammenvertragsstellen wären für eine flächendeckende Versorgung eigentlich vorgesehen. Beide haben ihren Sitz in entlegenen Bergregionen (Kleines Walsertal, Montafon). Was also macht eine Frau, die im Rheintal wohnt, wo fünf Sechstel der Vorarlberger Bevölkerung leben? Es soll ja nicht Stunden dauern, bis die Hebamme angereist ist. Sie konsultiert eine Hebamme in ihrer Nähe, auch wenn diese keinen Kassenvertrag hat – es gibt ja (außer dem Spital) keine andere Möglichkeit.
Die Hebamme macht Vorbetreuung, leistet Beistand während der Geburt und betreut Mutter und Kind – je nach Wunsch – ein oder zwei Wochen nach der Geburt: Sie sorgt dafür, dass die zwei mit dem Stillen/Trinken zu Recht kommen. Sie berät, wie wunde Brustwarzen und Brustentzündungen zu vermeiden bzw. einfach zu behandeln sind, sie pflegt die in Mitleidenschaft gezogenen Organe der Mutter, sie leitet die Rückbildungsgymnastik an: Sie bietet vollen Service.
Ihr Honorar bezahlt die Frau direkt an die Hebamme und reicht die Honorarnote bei der Krankenkasse ein. Doch die bezahlt – in meinem konkreten Fall – die Hälfte der Kosten, die sich auf 1.200,- Euro beliefen. 600,- Euro soll ich also selbst tragen.
Die Krankenkasse bedauert, sieht darin aber keinen Grund, aktiv zu werden. Ich hätte ja ins Spital gehen können.
Die Spitalsgeburt kostet in Vorarlberg 2.700,- Euro (siehe Der Standard, 4.8.08, S. 8). Die Krankenkasse ersparte sich gemeinsam mit anderen Spitalserhaltern also 1.500,- Euro, wenn sie meine Kosten zu hundert Prozent ersetzt. Angesichts dieser – auch wirtschaftlich unsinnigen – Ungleichbehandlung von Haus- und Spitalsgeburten habe ich Klage beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht erhoben.
In der ersten Instanz habe ich den Prozess erwartungsgemäß verloren, weil das Gericht nur überprüft, ob die Kasse gesetzmäßig gehandelt hat. Das hat sie, denn das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz sieht vor, dass achtzig Prozent des Tarifs zu ersetzen sind, wenn jemand im Gesundheitsbereich eine/n Dienstleister/in ohne Vertrag konsultiert, egal wie die Umstände sind (§ 131).

Außer Betracht bleibt dabei:
- dass der Vertragstarif bei 390,- Euro für die Geburt (ohne Vor- und Nachbetreuung) liegt – ein unangemessen niedriger Betrag für die verantwortungsvolle und schwere Arbeit (doch das trifft ja nur Frauen)
- dass die Krankenkasse in ihrer Satzung vorsehen kann (aber nicht muss), dass genau in solchen, von den Versicherten nicht zu verantwortenden Situationen, hundert Prozent Ersatz geleistet werden können und dies der Allgemeinheit Kosten ersparen würde
- dass die Leistung der Hebamme normalerweise nicht nur kostengünstiger, sondern auch umfangreicher und nachhaltiger ist als jene im Spital (es wird z.B. mehr gestillt)
- dass die Kaiserschnittraten in den Spitälern stetig steigen (in Vorarlberg von 2001-2007 um ca. zehn Prozent), ohne dass dies medizinisch begründbar wäre, auch das höhere Alter der Erstgebärenden mit dreißig Jahren ist kein stichhaltiger Grund (ich war beim ersten Kind dreißig, beim dritten Kind 41 Jahre alt – alle drei sind problemlos zu Hause zur Welt gekommen).

Es scheint schwierig zu sein, das Thema Geburt einigermaßen sachlich zu diskutieren. Sage ich „Hausgeburt“ assoziieren fast alle meine Gesprächspartner/innen dazu „Risiko“. Ich stehe demnach als verantwortungslose Person da, welche die Gesundheit ihrer Kinder aufs Spiel setzt und ohne Bedenken die Mehrkosten im Fall einer Schädigung des Kindes der Allgemeinheit anlastet (Kommentar von M. Rohrhofer im Standard vom 4.8.2008).
Dabei ist es so: Frauen können „einfach“ gebären – ohne ärztliche Eingriffe. Es ist keine große Kunst, auch kein besonderes Risiko (was statistisch belegt ist), sondern vor allem eine große Mühe und eine große Leistung.

Juliane Alton ist Kulturarbeiterin, derzeit karenzierte Geschäftsführerin der IG Kultur Vorarlberg und Vorstandsmitglied der IG Kultur Österreich. Ihre Klage wurde in erster Instanz vom Arbeits- und Sozialgericht Feldkirch abgewiesen.