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„Wünschen Sie sich Kinder? Wie sieht diesbezüglich ihre Lebensplanung aus? Wissen Sie schon, wie und wann Sie eine mögliche Elternzeit(1) in Ihre berufliche Karriere integrieren möchten?“ Dass diese Art von Fragen in einem Vorstellungsgespräch unzulässig sind, ist unter Frauen hinreichend bekannt. Im Falle eines Falles darf daher laut Europäischem Gerichtshof sogar so diplomatisch wie möglich geschummelt werden.
Vätergeld.
Dass dasselbe auch für Männer gilt, wird in Deutschland seit der Einführung des Elterngeldes am 1. Jänner 2007 (siehe Kasten) zum ersten Mal wirklich relevant. Denn immer mehr Männer kommen als potentielle Berufsunterbrecher auf Grund von Kinderbetreuung in Frage, was einige ArbeitgeberInnen bereits erleben durften. Laut Statistischem Bundesamt Deutschland (Destatis) in Wiesbaden wurden 2007 10,5 Prozent der bewilligten Anträge auf Elterngeld von Vätern gestellt. Das ist im Vergleich zum früheren Erziehungsgeld eine Verdreifachung der Väterbeteiligung – Tendenz steigend. Noch ist die Aufteilung der Betreuungsmonate zwischen Müttern und Vätern sehr unausgeglichen. 87 Prozent der Mütter beanspruchen Elterngeld für zwölf, weniger als ein Prozent für zwei Monate. Demgegenüber nehmen mehr als die Hälfte der Väter (sechzig Prozent) eine „Babyzeit“ von zwei Monaten, zwanzig Prozent zwischen drei und elf und nur jeder fünfte eine Auszeit von zwölf Monaten in Anspruch. Eine ähnliche Schieflage besteht hinsichtlich der Höhe der Geldleistung. So sind es gerade mal 1,8 Prozent Frauen, die einen Betrag von 1.800,- Euro und mehr erhalten. Im Gegensatz dazu können zwölf Prozent der Männer diesen Betrag für sich verbuchen. Über die Hälfte der Mütter hat einen Bezug zwischen dreihundert und tausend Euro. Bei den Männern hingegen ist es nur ein Drittel. Auch in der Bezugsspanne zwischen tausend Euro und 1.800,- Euro sind die Männer zu einem Drittel vertreten, während gerade mal elf Prozent der Frauen diese Summe erhalten.
Besser für Besserverdienende.
Wer, wie lange und in welchem Zeitraum Elterngeld bezieht und Elternzeit in Anspruch nimmt, muss von den Müttern und Vätern bei Antragstellung des Elterngeldes und in Absprache mit den ArbeitgeberInnen festgelegt werden. Da kann es schon mal vorkommen, dass der gewünschte Zeitraum für den Vater aus betrieblichen Gründen nicht bewilligt oder einem Lehrer vorgeschlagen wird, seine Vätermonate doch in den Sommerferien zu nehmen. Auch können berufsspezifische Unterschiede hinsichtlich der Freistellung festgestellt werden. So müssen MitarbeiterInnen in der freien Wirtschaft noch eher mit Widerständen von Seiten der ChefInnenetage rechnen als z. B. in Sozialberufen.
Wie die frischgebackenen Mütter und Väter diese elternbezogene Entgelt- ersatzleistung beurteilen, hängt überwiegend von ihrer vorherigen Erwerbstätigkeit und von ihrem Einkommen ab. Vor allem gut Verdienende reagieren positiv auf den angemessenen finanziellen Ausgleich während ihrer Babypause. Selbst ein zeitweiliger Ausstieg des Mannes, der immer noch überwiegend ein höheres Gehalt bezieht, kann eine Familie finanziell verkraften. Somit wird den Männern ein wirklicher Anreiz geboten, für einen bestimmten Zeitraum die Kinderbetreuung zu übernehmen. Und gut verdienenden Frauen bleibt mit dem Elterngeld eine eigenständige Existenzsicherung erhalten.
Nicht Erwerbstätige, wie z. B. Studierende oder Hausfrauen/Hausmänner und gering Verdienende müssen im Vergleich zum vorherigen Erziehungsgeld allerdings finanzielle Einbußen hinnehmen. Da waren manche Frauen froh, dass ihre Kinder noch vor dem Stichtag auf die Welt gekommen sind. Somit kommen sie zehn Monate länger in den Genuss von dreihundert Euro im Monat, da das alte Erziehungsgeld über 24 Monate läuft.
Betreuungsplätze & Berufswiedereinstieg.
Wohin allerdings mit den Kleinen, wenn die Bezugsdauer des Elterngeldes abgelaufen ist und die Eltern, entweder aus finanzieller Notwendigkeit – dies betrifft vor allem Alleinerziehende – oder weil es ihr persönlicher Wunsch ist, wieder in ihren Beruf zurückkehren müssen bzw. wollen? Denn Betreuungsplätze für unter Dreijährige sind vor allem in den alten Bundesländern rar. Zwar gibt es bereits Bemühungen in Richtung mehr Betreuungsplätze für die Kleinsten – so kam es laut pro familia Konstanz in einigen Kindergärten schon zu Umstrukturierungen und zu Gruppenerweiterungen in Kinderkrippen –, doch bis das Betreuungsnetz befriedigend ausgebaut ist, liegt die Vermutung nahe, dass die Verantwortung der Kinderbetreuung wie bisher bei den Müttern liegen wird. Somit ist eine Verzögerung des beruflichen Wiedereinstiegs von Frauen auch weiterhin vorprogrammiert.
Hinsichtlich der Kinderbetreuung für unter Dreijährige weist Österreich ähnliche Defizite auf, obwohl auch hier in den Ausbau von Betreuungsplätzen investiert wird. Doch das ist laut Aussage von Sonja Dörfler, Soziologin und wissenschaftliche Mitarbeiterin am Österreichischen Institut für Familienforschung (ÖIF) – wenn der tatsächliche Bedarf der Eltern als Maßstab herangezogen wird – bei weitem zu wenig. „Und ein wesentlicher Punkt ist, dass nicht nur mehr Plätze real geschaffen werden müssten, sondern es müsste auch mehr Geld dafür investiert werden, um die Kosten für Eltern zu senken.“
Drei Modelle.
Sechs Jahre nach Einführung des Kinderbetreuungsgeldes (KBG) kam es in Österreich am 1. Jänner 2008 endlich zu einer Novellierung. So können Anspruchsberechtigte mittlerweile zwischen drei Bezugsmodellen(2), die in Dauer und Höhe variieren, wählen. Die Wahl der Leistungsart kann jedoch nur einmal getroffen werden und ist auch für den zweiten Elternteil bindend.
Darüber hinaus wurde die Zuverdienstgrenze auf 16.200,- Euro ausgeweitet. Weitere Verbesserungsvorschläge wurden allerdings nicht berücksichtigt. So steht Alleinerziehenden weiterhin nicht die volle Bezugsdauer zu, wie Familien mit zwei Elternteilen. Auch wurde z. B. die Einführung einer 24 Stunden Zuverdienstgrenze, die laut Ingrid Moritz, Leiterin der Arbeiterkammer Wien Abteilung Frauen und Familie, Kinderbetreuungsgeld und Elternteilzeit gut miteinander kombinieren würde, aus Gründen der Gleichheitswidrigkeit abgelehnt. Ein wesentliches Manko, nämlich die unterschiedliche Länge zwischen Bezugsdauer und arbeitsrechtlicher Karenz – in der Vergangenheit oft genug Ursache dafür, dass Frauen auf ihren Arbeitsplatz verzichteten, wurde mit der Neuregelung nicht vollständig behoben.
Und was können wir in Österreich von den Neuerungen des KBGs in Sachen mehr Väterbeteiligung bei der Kinderbetreuung erwarten? „Möglicherweise wird mit den Kurzmodellen ein bisschen was erreicht“, so Ingrid Moritz. „Die Erwartung ist, dass die Väterbeteiligung ein bisschen ansteigen wird, aber dass das jetzt der Schub für die partnerschaftliche Teilung wird, diese Erwartung haben wir nicht.“
Fußnoten
(1) Entspricht der in Österreich bestehenden Karenz und kann von Müttern und Vätern, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, bis zu drei Jahren in Anspruch genommen werden. In dieser Zeit besteht Kündigungsschutz.
(2) Bis zum 36. Lebensmonat des Kindes (davon sechs Monate der zweite Elternteil) mit einem Bezug von 436,- Euro pro Monat oder bis zum 24. Lebensmonat (davon vier Monate der zweite Elternteil) mit einem Bezug von 624,- Euro pro Monat oder bis zum 18. Lebensmonat (davon drei Monate der zweite Elternteil) mit einem Bezug von achthundert Euro pro Monat.
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Elterngeld
Mit der Geburt eines Kindes ab dem 1.1.2007, 00.00 Uhr erhalten Mütter und Väter in Deutschland das so genannte Elterngeld. Es handelt sich dabei um eine elternbezogene Entgeltersatzleistung. Es kann von einem Elternteil bis zu zwölf Monate, bei Beteiligung des zweiten Elternteils (überwiegend der Vater) bis maximal 14 Monate in Anspruch genommen werden. Alleinerziehende haben einen Anspruch auf 14 Monate. Für die Berechnung der Höhe des Elterngeldes wird das Nettoeinkommen der AntragstellerInnen herangezogen und nicht, wie beim Erziehungsgeld, die Einkommen beider Elternteile. Die Höhe des Elterngeldes beläuft sich auf 67 Prozent des Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate, jedoch mindestens dreihundert Euro und höchstens 1.800,- Euro. Allerdings kann dieser Höchstbetrag überschritten werden, wenn es im Falle von Geschwistern oder bei Mehrlingsgeburten zu einer finanziellen Aufstockung des Elterngeldes kommt. Bei einem Einkommen unter tausend Euro steigt der Prozentsatz um 0,1 Prozent für je zwei Euro, um die das Einkommen von tausend Euro unterschritten wird. Die Eltern können das Elterngeld gleichzeitig oder nacheinander in Anspruch nehmen und die 14 Monate beliebig untereinander aufteilen. |