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Sollen wir auswandern, um endlich heiraten zu können? Viele lesbische Paare stolpern über diese Frage, betrachten sie von allen Seiten, erkundigen sich nach anderen legalen Möglichkeiten einer rechtlich anerkannten Partnerinnenschaft in Österreich. Manche lassen die Frage offen und leben einfach weiter als Partnerinnen, ohne sich ständig Gedanken über rechtliche Probleme zu machen. Andere lässt die Frage nicht mehr los, sie pochen auf gleiches Recht für gleiche Liebe.
Isabel und ihre Freundin leben in einer gemeinsamen Wohnung und haben sich gegen die Sorgenfalten entschieden. „Eigentlich ist für uns die Situation die gleiche wie für ein heterosexuelles Paar“, meint Isabel. Ans Heiraten denken sie im Moment nicht, Kinder sind auch keine geplant. Dabei stünde den beiden noch eine andere Möglichkeit offen: Isabel kommt aus Belgien, eines der drei europäischen Länder, in dem Lesben und Schwule auch heiraten dürfen. „Wenn wir in Belgien leben würden, würden wir vielleicht heiraten“, überlegt Isabel, „aber Heiraten hat Vor- und Nachteile, selbst wenn es erlaubt ist.“
Das ist Julia Gröblacher auch bewusst, trotzdem fordert sie „volle rechtliche Gleichstellung durch die gleichgeschlechtliche Ehe“. Die Studentin der Japanologie und Mitarbeiterin beim lesbischwulen TV-Magazin „common!motion!“ auf dem freien Wiener TV-Kanal OKTO will für ihr Recht auf Ehe kämpfen. Nur die Eingetragene PartnerInnenschaft für homosexuelle Paare wäre ihr zu wenig. „Das kommt mir wie die Abspeisung von Lesben und Schwulen mit ein paar Rechten vor, damit sie endlich Ruhe geben und die wunderbare heilige Hetero-Ehe ja in Frieden lassen.“ Wie die Entwicklung der rechtlichen Gleichstellung gleichgeschlechtlicher PartnerInnenschaften in Europa aber zeigt, gehen Wunsch und politische Machbarkeit oft meilenweit auseinander.
Europa.
In insgesamt 17 europäischen Ländern gibt es eine Form der rechtlichen Anerkennung und Absicherung für lesbische und schwule Paare, sei es durch das Recht auf standesamtliche Ehe, Eingetragene PartnerInnenschaften oder vergleichbare Gemeinschaftsformen. Österreich zählt nicht dazu. Beim Grad der Anerkennung ist ein deutliches West-Ost-Gefälle zu beobachten: In den meisten „alten“ EU-Staaten gibt es gesetzlich geregelte Gemeinschaftsformen. Vor allem in den osteuropäischen Staaten gibt es aber meist gar keine rechtliche Anerkennung und in den meisten neuen EU-Mitgliedern in Osteuropa gibt es nur punktuelle Gleichstellung – so auch in Italien, Griechenland, Irland und Österreich.
Standesamtliche Ehe.
Die ersten standesamtlichen Eheschließungen homosexueller Paare gab es 2001 in den Niederlanden, dem ersten europäischen Land, das die volle Gleichberechtigung im Recht auf eine zivile Ehe gesetzlich festgelegt hatte. Lesbische Ehepartnerinnen haben hier auch das Recht auf künstliche Befruchtung.
Geheiratet werden darf seit 2003 auch in Belgien und seit 2005 auch in Spanien. Rund um das Inkrafttreten des vom sozialistischen Ministerpräsidenten Zapatero eingebrachten Gesetzes kam in Spanien heftiger Widerstand von rechts. Zunächst stimmten im Parlament die Abgeordneten der oppositionellen Volkspartei gegen das neue Recht auf Ehe, das auch das Adoptionsrecht beinhaltet. Einige konservative Bürgermeister kündigten daraufhin an, die Trauungen in ihren Gemeinden zu verweigern. Der Bürgermeister von Pontos bei Barcelona erklärte die Homosexuellen zu „erbkranken Personen, die mit physischen und psychischen Deformationen geboren“ seien. Der Kardinal i.R. von Barcelona verkündete: „Wenn das Gesetz vor dem Gewissen kommt, dann führt das nach Ausschwitz.“ Allen Widerständen zum Trotz ist das Recht auf Ehe für homosexuelle PartnerInnen in Spanien nun gültiges Gesetz – und das ist die beste Antwort auf derartige Aussagen.
Eingetragene PartnerInnenschaft.
Die sogenannte Eingetragene PartnerInnenschaft (EP) beinhaltet Rechte, die mit denen einer Ehe großteils vergleichbar sind. Unterschiedlich geregelt wird aber vor allem das Recht auf Adoption.
Vorreiter bei der Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften war Dänemark, das bereits 1989 als erstes Land der Welt die „registrierte Partnerschaft“ geschaffen hat, die allerdings nur die Stiefkindadoption erlaubt. Kürzlich stimmte eine Mehrheit im dänischen Parlament dafür, lesbischen und alleinstehenden Frauen auch die künstliche Befruchtung zu erlauben.
Eingetragene PartnerInnenschaft mit Recht auf Stiefkindadoption gibt es seit 1993 auch in Norwegen. In Schweden gilt die EP seit 1995 und sieht auch volles Adoptionsrecht vor, sogar die Fremdkindadoption ausländischer Kinder sowie das Recht auf künstliche Befruchtung. Keine Adoptionsrechte haben eingetragene PartnerInnen in Finnland.
Zuletzt trat die gesetzliche Möglichkeit der EP in Großbritannien in Kraft, wo Ende Dezember zwei Frauen als erstes homosexuelles Paar den eheähnlichen Bund eingegangen sind. „Wir haben beschlossen, unsere zivilen Rechte einzufordern und genauso anerkannt, respektiert und geschützt wie
jedes andere menschliche Wesen zu sein“, sagte die Nordirin Grainne Close vor der Zeremonie. In den ersten Monaten des Jahres 2006 meldeten rund 2.000 homosexuelle Paare auf der Insel ihren Wunsch nach dem Ja-Wort an. Medialen Wind erzeugte vor allem ein prominenter „Bräutigam“: Popstar Elton John ging eine zivile Partnerschaft mit seinem langjährigen Freund ein.
Einen längeren Anlauf hat die Regelung der EP in unserem Nachbarland Tschechien gebraucht: Seit 1998 wurde der fraktionsübergreifende Entwurf vier Mal abgelehnt. Ende Jänner 2006 haben das tschechische Abgeordnetenhaus und der Senat nun das Gesetz zur Eintragung gleichgeschlechtlicher PartnerInnenschaften verabschiedet, das jedoch keine Adoption vorsieht. Noch Anfang Jänner hatten sich die höchsten Repräsentanten der zehn Kirchen in Tschechien in einer gemeinsamen Stellungnahme gegen diese Regelung ausgesprochen. Dabei verwiesen sie auf die niedrige Geburtenrate im Land, weshalb es umso wichtiger sei, dass der Familie „Achtung und Respekt“ entgegengebracht werde. Weder Parlament noch
Senat haben dem Wunsch der Kirche entsprochen und auch Präsident Vaclav Klaus lässt sich davon voraussichtlich nicht beeindrucken: Wenn er dem Gesetz nun zustimmt, dann wäre Tschechien bald das erste postkommunistische Land mit dem Recht auf EP für lesbische und schwule Paare.
Ab 2007 können sich gleichgeschlechtliche Paare auch in der Schweiz eintragen lassen. Erstmals wurde vor Schaffung einer diesbezüglichen gesetzlichen Regelung das Volk selbst befragt: 58 Prozent der SchweizerInnen stimmten bei der Volksbefragung im Juni 2005 für die Eingetragene PartnerInnenschaft.
Geht es nach der Stimmung im Volk, wäre die Zeit auch in Österreich längst reif für eine Regelung wie der EP. Von der SoHo (Sozialdemokratie und Homosexualität) letzten Sommer präsentierte Umfragen zeigen, dass sich annähernd sechzig Prozent der Menschen für die Eingetragene PartnerInnenschaft aussprechen.
Weniger Rechte.
Gemeinschaftsformen ähnlich der EP, aber mit geringeren Rechten in wichtigen Bereichen, sind seit 1999 in Frankreich, seit 2001 in Portugal und Deutschland, seit 2004 in Luxemburg und seit 2005 in Slowenien möglich. Gleichstellung von Lebensgemeinschaften, allerdings ohne behördliche Eintragung, gibt es schon seit 1996 in Ungarn und seit 2003 in Kroatien.
Das 2001 in Deutschland in Kraft getretene Lebenspartnerschaftssgesetz sah anfangs wesentliche Ungleichbehandlungen vor. Einiges davon, etwa bei der gegenseitigen Unterhaltspflicht oder der Erbschaftssteuer, wurde mittlerweile geändert. In Bayern müssen Lesben und Schwule aber weiterhin statt zum Standesamt zu einer/einem NotarIn gehen, um sich registrieren zu lassen. Die volle steuerliche Anerkennung der PartnerInnenschaften ist bisher am Widerstand der CSU gescheitert, genauso wie das Recht auf Adoption. Das Lebenspartnerschaftsgesetz sieht nur ein „kleines Sorgerecht“ vor, das heißt der/die LebenspartnerIn ist etwa gegenüber Schule und Kindergarten vertretungsbefugt, hat aber im Falle einer Trennung keine Rechte. Dabei wachsen dem Statistischen Bundesamt zufolge bereits in jeder achten gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft Kinder auf.
Der ideologische Widerwille der konservativen CSU, homosexuelle PartnerInnen als gleichberechtigt anzuerkennen, zeigte sich erst kürzlich wieder: Der deutsche Bundespräsident Horst Köhler forderte Ende Jänner ein neues Familienbild, das auch homosexuelle
Eltern einbeziehe. Der bayrische Landtagspräsident Alois Glück (CSU) meinte daraufhin: „Hier hat die Union ein klares Bild: Unser Ideal ist eine gelungene Partnerschaft zwischen Mann und Frau.“ Und aus einer anderen Richtung der CSU war zu vernehmen: „Das ist keine normale Lebensform.“ So verhallt auch die Forderung der Grünen nach dem vollen Recht auf Adoption ungehört.
Rückschritte.
In vielen europäischen Ländern geht der zähe Kampf um Gleichberechtigung weiter – manchmal müssen auch Rückschritte in Kauf genommen werden. So hat das Parlament in Lettland Ende 2005 eine Gesetzesänderung beschlossen, wonach künftig die Ehe zwischen Mann und Frau von der Verfassung ausdrücklich geschützt ist. Die lettische Lesben- und Schwulenorganisation ILGA Latvija kündigte rechtliche Schritte dagegen an, auch bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Schon im Juli wurde Lettland
für seine Politik kritisiert, als die Stadt Riga die Parade zum Gay Pride Day durch die Innenstadt verbieten wollte, unterstützt von Ministerpräsident Kalvitis. Die Parade fand nach einem Gerichtsbescheid schließlich doch statt, unter starkem Polizeiaufgebot und begleitet von wütenden GegendemonstrantInnen.
Den Lesben und Schwulen in Portugal geht die teilweise Gleichstellung in Form von De-Facto-Lebensgemeinschaften auch nicht weit genug. Anfang Februar suchten zwei Lesben in einem Standesamt in Lissabon um Eheschließung an, was entsprechend der gesetzlichen Lage abgelehnt wurde. Die zwei Frauen, Teresa und Helena, bezeichnen das als verfassungswidrig: Laut Verfassung darf in Portugal niemand wegen seiner/ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert werden. Sie wollen nun beim Verfassungsgerichtshof klagen und notfalls auch zum Europäischen Menschengerichtshof gehen. Rückenwind bekommen sie von portugiesischen Homosexuellen-Verbänden, die ein Recht auf Ehe wie im Nachbarland Spanien fordern. Sonst kommt aber wenig Unterstützung im streng katholischen Portugal. Die sozialistische Regierung und der konservative Präsident Cavaco Silva sind sich bei diesem Thema einig: Die Homosexuellen-Ehe sei „nicht dringend“.
EU verurteilt Homophobie.
Das Europäische Parlament hat am 18. Jänner mit großer Mehrheit eine Resolution verabschiedet, die jegliche Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung scharf verurteilt. Höchste Zeit, meinen VertreterInnen des europäischen Lesben- und Schwulenverbandes ILGA-Europa. In den letzten Monaten waren beispielsweise immer wieder beunruhigende Meldungen aus Polen gekommen, wo Lesben und Schwulen in mehreren Städten die Abhaltung der traditionellen Regenbogen-Parade verboten worden war.
„Die Entschließung betrifft aber auch Österreich“, sagt Bettina Nemeth, Obfrau der Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien, „weil Diskriminierung und Ungleichbehandlung an der Tagesordnung sind und immer noch ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz und die rechtliche Anerkennung und Gleichstellung gleichgeschlechtlicher PartnerInnenschaft fehlen.“ Außerdem könne Österreich als EU-Ratsvorsitzland in den kommenden Monaten durch entsprechende Initiativen ein EU-weites Verbot von Diskriminierung vorantreiben. Derzeit sind Lesben und Schwule durch EU-Gesetzgebung nur in der Arbeitswelt vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung geschützt.
Österreich.
Die Homosexuellen Initiative (HOSI) setzt sich seit über 15 Jahren für die Schaffung von verbindlichen PartnerInnenrechten für Lesben und Schwule ein. Nachdem nicht nur in Österreich die so genannte Lesben- und Schwulenehe mediale Sommerlöcher füllte und Parlamentsdebatten verursachte, sei die Zeit längst überreif für eine Angleichung an die bisher Heterosexuellen vorbehaltene Ehe. Das bestehende Eherecht eins zu eins für Homosexuelle zu übernehmen, halten die VertreterInnen der HOSI jedoch nicht für zielführend. Sie fordern im Gegenteil, dass im Zuge der Schaffung einer Eingetragenen PartnerInnenschaft auch gleich das Eherecht reformiert werden müsse. Die EP soll weder ein Äquivalent zur Ehe noch zur Lebensgemeinschaft werden.
Die HOSI Wien ist für eine EP nach nordeuropäischem Muster, die ausschließlich gleichgeschlechtliche Paare eingehen können. Eine „Ehe light“ sei nicht wünschenswert und wäre außerdem politisch kaum umsetzbar. Eine gänzliche Gleichstellung zur Lebensgemeinschaft würde darüber hinaus wichtige Fragen für Homosexuelle nicht berücksichtigen, etwa das Erbrecht oder das Fremdenrecht. Die Lebensgemeinschaft steht in Österreich zwar eigentlich allen Paaren zur Verfügung, aber es gibt einige wesentliche Punkte in denen immer noch gleichgeschlechtliche LebensgefährtInnen diskriminiert werden. (siehe Kasten)
Urteil: Menschenrechtswidrig.
Ein bahnbrechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zwingt die österreichische Bundesregierung faktisch zur Gleichstellung, praktisch hat diese das aber bis jetzt ignoriert. Im Juli 2003 veröffentlichte der EGMR sein Urteil in einer von der HOSI Wien unterstützten Beschwerde gegen das österreichische Mietrecht: Die homosexuellendiskriminierende Auslegung des Mietrechtsgesetzes stellt eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention dar. Seither müssen zumindest beim Eintrittsrecht gleich- und verschiedengeschlechtliche LebensgefährtInnen gleichbehandelt werden: Hinterbliebene LebensgefährtInnen dürfen in den Mietvertrag des /der verstorbenen PartnerIn eintreten.
Dieses Urteil ist nicht nur deshalb so außergewöhnlich, weil es die erste Entscheidung des EGMR in einem Fall gewesen ist, der die Gleichstellung homo- und heterosexueller Lebensgemeinschaften betrifft, sondern auch, „weil sich aus der Urteilsbegründung ableiten lässt, dass diese über den Anlassfall hinausgeht und für alle relevanten gesetzlichen Bestimmungen analog zutrifft, also gleich- und verschiedengeschlechtliche Lebensgemeinschaften in allen rechtlichen Aspekten gleich zu behandeln sind“, so die HOSI Wien auf ihrer Homepage.
Nach dem richtungsweisenden Urteil des Europäischen Menschengerichtshofs reagierte zumindest der österreichische Verfassungsgerichtshof und befand die Einschränkung bei der Mitversicherung von LebensgefährtInnen auf andersgeschlechtliche PartnerInnen in der Sozialversicherung auch als verfassungswidrig. Im Juli 2004 wurde dann auch in Österreich die EU-Richtlinie im Gleichbehandlungsgesetz umgesetzt, sodass nun verschieden- wie gleichgeschlechtliche LebensgefährtInnen in der Arbeitswelt gleich zu behandeln sind, beispielsweise in punkto Dienstfreistellung, wenn ein/e kranke oder sterbende/r Angehörige/r zu pflegen ist.
Aktuelle Positionen.
Durch einen Vorstoß von Justizministerin Karin Gastinger (BZÖ) wurde die fehlende Gleichstellung homosexueller Paare in Österreich wieder ein paar Wochen lang öffentlich diskutiert: Sie überlegte ein „staatliches Partnerschaftsmodell“, das vor einer/m NotarIn geschlossen werden solle, zog ihren Vorschlag nach heftigem koalitionsinternen Widerstand im Jänner aber zurück. Stattdessen könnte ein „Lebensgemeinschaften-Gesetz“ geschaffen werden, das die generelle Gleichstellung von Lebensgemeinschaften vorsieht.
Für die Homosexuellen Initiative würde Gastingers Vorschlag „die Diskriminierung lesbischer und schwuler Paare gegenüber Ehepaaren fortschreiben“, erklärte Bettina Nemeth, Obfrau der HOSI Wien.
Kritik an Gastingers Partnerschaftsmodell kam auch von SPÖ-Gleichbehandlungssprecherin Gabriele Heinisch-Hosek. Es sei zu befürchten, „dass am Ende nur mehr eine verwässerte Pseudo-Gleichberechtigung übrig bleibt“. Die SPÖ hatte schon im Frühjahr 2005 einen Gesetzesentwurf für eine EP eingebracht. Sie wäre der erste Schritt eines Drei-Stufen-Plans: Nach der EP mit Ehe-ähnlichen Rechten für LebenspartnerInnen wäre der nächste Schritt die Öffnung dieser EP auch für heterosexuelle Paare und schließlich eine Reform des Familienrechts.
Für die Grüne Nationalratsabgeordnete Ulrike Lunacek war Gastingers Vorstoß „ein Stehenbleiben auf halbem Weg“. Auch eine Gleichstellung bei Lebensgemeinschaften sei nur halbherzig, solange es keine Gesamtregelung gibt. Und weil für die Grünen die Verweigerung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare eindeutig Menschenrechtsverletzung ist, sieht ihr Vorschlag für eine Gesamtregelung so aus: Neben der Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule soll ein so genannter Zivilpakt für homo- und heterosexuelle Paare geschaffen werden. Dieser wird wie die Ehe am Standesamt geschlossen, ist aber leichter und ohne Unterhaltsansprüche aufzulösen. Wie in der Ehe soll es gleiche Rechte und Pflichten bei Erbschaftssteuer, Fremdenrecht, Krankenversicherung und Adoption geben.
Wollen wir überhaupt heiraten? Diese Frage stellen sich LebenspartnerInnen abseits der Diskussionen und Kämpfe um gleiche Rechte. „Der Begriff Ehe hat natürlich immer so einen reaktionären, patriarchalen Beigeschmack“, überlegt Fernsehmacherin Julia Gröblacher, „aber das muss sich jede und jeder überlegen, ob sie oder er mit der Eheschließung gleich alle symbolischen Elemente und Werte mitkaufen muss.“ Letztlich geht es im Bemühen um rechtliche Gleichstellung nicht darum, grundsätzliche Kritik an der Ehe als patriarchale Institution abzuschmettern. Niemand soll gezwungen werden zu heiraten, aber jede und jeder soll das Recht haben, sich aus freien Stücken dafür entscheiden zu können.
Stand der Gleichstellung in Europa:
Standesamtliche Ehe:
Spanien (seit 2005), inkl. Adoption, Niederlande (seit 2001), auch Recht auf künstliche Befruchtung, Belgien (seit 2003)
Eingetragene PartnerInnenschaft (EP):
Dänemark (seit 1989), nur Stiefkindadoption, bald auch Recht auf künstliche Befruchtung
Norwegen (seit 1993), nur Stiefkindadoption,
Schweden (seit 1995), auch Fremdkindadoption ausländischer Kinder und Recht auf künstliche Befruchtung
Großbritannien (seit 2005), inkl. Adoption
Finnland (seit 2002), keine Adoption, künstliche Befruchtung nicht gesetzlich geregelt, daher möglich
Schweiz (ab 2007), keine Adoption
Tschechien (2006 beschlossen), keine Adoption
Andere Gemeinschaftsformen mit geringeren Rechten:
Frankreich (seit 1999), Portugal (seit 2001), Deutschland (seit 2001), Luxemburg (seit 2004), Slowenien (seit 2005)
Gleichstellung von Lebensgemeinschaften (ohne behördliche Eintragung):
Ungarn (seit 1996), Kroatien (seit 2003)
Nur punktuelle Gleichstellung:
Österreich, Irland, Italien, Griechenland, Zypern, Malta, Slowakei, Polen, Lettland, Litauen, Estland
Keine rechtliche Anerkennung:
Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro, Albanien, Mazedonien, Bulgarien, Rumänien, Moldawien, Türkei, Ukraine, Weißrussland, Russland
Rechtliche Situation in Österreich:
Möglichkeiten der zivilen PartnerInnenschaft:
- Singles trotz PartnerInnenschaft: keine Verpflichtungen, keine Rechte (für alle Paare möglich)
- Zusammenleben als Lebensgemeinschaft: rechtlich definiert aber nicht behördlich eingetragen, weniger Rechte und Pflichten als bei der Ehe (für alle Paare möglich; theoretisch gleichgestellt, aber noch immer praktische Diskriminierungen homosexueller LebenspartnerInnen)
- Standesamtliche Ehe: weitreichendste Rechte für PartnerInnen in Österreich (nur für heterosexuelle Paare möglich)
Diskriminierungen homosexueller Paare/Lebensgemeinschaften (eine Auswahl):
- Adoptionsrecht: Gleichgeschlechtliche Paare können keine Kinder adoptieren, weil laut Gesetz die Adoptiveltern verheiratet sein müssen. Als Einzelperson kann eine Lesbe oder ein Schwuler allerdings, wie jede andere Person auch, theoretisch ein Kind adoptieren.
- Fortpflanzungsmedizin: Künstliche Befruchtung und In-Vitro-Fertilisation sind derzeit auf Ehepaare und heterosexuelle LebenspartnerInnen, die mindestens drei Jahre zusammengelebt haben, beschränkt. Auch alleinstehenden Frauen und Frauen in einer lesbischen Beziehung ist die künstliche Befruchtung untersagt.
- Erbrecht: Während verheiratete PartnerInnen ein gesetzliches Erbrecht haben, gibt es das für LebenspartnerInnen nicht. Sie müssen in jedem Fall ein Testament einrichten. Beim Erben von der/dem LebensgefährtIn muss bis zu sieben Mal so viel Erbschaftssteuer gezahlt werden.
- Fremdenrecht: Als „Kernfamilie“ mit Anspruch auf Familienzusammenführung definiert das Fremdengesetz nur Kinder und EhepartnerInnen. Für lesbische und schwule Paare besteht keine Möglichkeit, der/dem PartnerIn durch Heirat einen legalen Aufenthalt zu ermöglichen. |