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Sehr geehrte Frau Ministerin
Prokop!" So beginnt jede der vielen Fragen, die Angela
Magenheimer, Mitbegründerin der Initiative Ehe
ohne Grenzen", seit Februar vor dem Innenministerium in Wien
stellt. Mittwochs ab 17.00 gehört eine Hälfte der
Herrengasse dieser Initiative, die sich Anfang des Jahres
zusammengefunden hat. Denn seit das neue Fremdenpaket"
geschnürt wurde, hat sich vieles verändert. Die
Eheschließung mit einem/einer ÖsterreicherIn war
früher gleichbedeutend mit einer Aufenthaltsbewilligung
und Arbeitserlaubnis. Mit dem neuen Gesetz hat die Ehe diese
Schutzfunktion verloren. Nach altem Gesetz war es
üblich, Asylanträge nach der Eheschließung
zurückzuziehen, um als Verheiratete einen neuen
Niederlassungsantrag stellen zu können. Angehörige
von Drittstaaten, die dies jetzt tun, sind laut neuer
Rechtslage Illegale", die den Erstantrag nur aus dem
eigenen Herkunftsland stellen dürfen. Die
zuständigen Behörden haben im Jahr 2005 begonnen,
rund 7.000 Anträge liegenzulassen" und ihre
Bearbeitung somit eingestellt. Dadurch sind auch Ehepaare,
deren Hochzeit bereits voriges Jahr stattfand, von den neuen
Regelungen betroffen.
Aus all diesen Novellierungen und Vorkommnissen ergeben sich
Angela Magenheimers Fragen. Fragen, die seit mehr als drei
Monaten nicht beantwortet werden, da ohnehin alles in
Einzelfällen genau geprüft wird und Frau Prokop
keinen Anlass zu einem Gespräch sieht", wie ein
Mitarbeiter des Innenministeriums in einem Brief an
Ehe ohne Grenzen" erklärte.
Bei den Betroffenen besteht hingegen großes Interesse
und genügend Anlass, ein Gespräch zu führen:
Es geht uns nicht darum, einmal mit ihr Kaffee zu
trinken, primär ist, dass sich etwas an der Rechtslage
ändert", meint Magenheimer.
Verliebt, verlobt, abgeschoben...?" steht in
großen Buchstaben auf ein Schild geschrieben. Keine
Ironie, sondern bittere Realität. Die Ungewissheit, was
die gemeinsame Existenz betrifft, beschäftigt die
EhepartnerInnen jeden Tag. So auch Vera. Sie ist zwanzig,
Studentin und seit einem halben Jahr mit John aus Nigeria
verheiratet. Ihre Geschichte ähnelt der Geschichte
vieler.
Fehlinformation.
Am Tag nach der Hochzeit im
Dezember 2005 war sie bei der Polizei gewesen, um sich
über die weiteren Schritte zum Asylbewilligungsantrag
für ihren Mann zu informieren. Ja, das war eine
ziemlich lange Liste", erinnert sich Vera. Damals sind
die Anträge ja noch alle von der Fremdenpolizei
bearbeitet worden. Wir haben schon gewusst, dass sich am
Gesetz etwas ändern wird, aber nicht, was genau. Die
Zuständige dort hat noch gesagt, dass wir den
Asylantrag zurückziehen sollen, denn das sei das
Allerwichtigste." Das war die normale Vorgehensweise nach
dem alten Gesetz. Aber nicht nach dem neuen: Ich habe
dann noch gefragt, was ich beim neuen Gesetz beachten muss
und was sich danach ändern wird und habe erfahren, dass
sich nichts ändert, außer, dass die
Zuständigkeit von der Fremdenpolizei auf die MA 20,
also die Einwanderungsbehörde, übertragen
wird."
Vera ist kein Einzelfall. In ganz Österreich wurden
Anträge auf Niederlassung von Verheirateten auf diese
Weise behandelt. Im Dezember haben sie bereits gesagt:
,Wir nehmen keine Anträge mehr an.'", erbost sich Vera.
Die haben genau gewusst, dass die Anträge im
Jänner dann schon unter das neue Gesetz fallen. Das war
geplant. Die haben dort einfach Arbeit verweigert."
Über die Novellierungen wurde das Paar nicht
informiert.
Wir waren dann im Jänner am Magistrat und dort
wurde uns gesagt: ,Nein, Sie können den Antrag nicht
hier stellen, Ihr Mann muss nach Nigeria zurück. Er
hält sich im Moment illegal im Land auf.' Wir haben
echt nicht mehr weiter gewusst. Du kannst doch nicht einen
politischen Flüchtling in ein Land schicken, in dem er
verfolgt wird!"
Rechtsberatung.
So ähnlich sehen das auch die
RechtsexpertInnen Nike Sehorst und Alexander Senk von der
Initiative helping hands", die Betroffenen kostenlose
Rechtsberatung anbietet: Laut der Europäischen
Menschenrechtskonvention (EMRK) ist diese Vorgehensweise
eine Verletzung des Menschenrechts auf persönliche
Unversehrtheit. Wenn ein Mensch in ein Land, in dem ihm
Gefahr droht, ausgewiesen wird, ist dieses Recht nicht mehr
gegeben", erklären die beiden.
Überhaupt gäbe es von juristischer Seite viele
Bedenken. Das neue NAG ist nämlich weder formal noch
inhaltlich gut strukturiert, Klagen beim
Verfassungsgerichtshof sind abzusehen. Einige der im Gesetz
aufgeführten neuen Bestimmungen verletzen den Artikel 8
der EMRK, in dem das ungeteilte Recht auf Privatsphäre
und Familienleben definiert wird. Ein weiterer Kritikpunkt
wären die unpräzisen Formulierungen. Das
neue Gesetz erlaubt enorm viel Interpretationsspielraum und
zeigt kaum klare Richtlinien", meint Alexander Senk dazu.
Seine Kollegin Sehorst und er versuchen, Betroffene so gut
wie möglich zu beraten, was aufgrund der formalen
Schwächen im neuen NAG nicht immer einfach ist. Senk
und Sehorst dazu: Einen wirklich guten Rat gibt es
nicht. Am einfachsten ist die Ausreise, sofern diese
gefahrlos möglich ist, und die Antragstellung im
Heimatland. Ein weiterer Rat ist vielleicht, dass die
PartnerInnen, die aus einem Drittstaat stammen, dem/der
EhepartnerIn die Vollmacht übertragen, damit die
weiteren rechtlichen Schritte im Falle einer Schubhaft nicht
den Behörden obliegen." Einzelne Fälle von
Schubhaft und Ausweisung sind bereits bekannt. Die
Dunkelziffer ist aber bestimmt höher", sind die
ExpertInnen überzeugt.
Ein weiteres Problem, mit dem binationale Paare zur Beratung
bei helping hands" kommen, ist das Mindesteinkommen,
das laut neuem Gesetzestext rund 1.056,- Euro netto betragen
muss. Da der/die nicht-österreichische EhepartnerIn
keinen Aufenthaltstitel und somit auch keine
Arbeitserlaubnis erhält, wenn dieses Einkommen nicht
nachgewiesen werden kann, muss der/die ÖsterreicherIn
alleine für den Unterhalt aufkommen, was vor allem
für viele Frauen, gerade wenn sie Teilzeit arbeiten,
nicht leicht zu bewerkstelligen ist. Auch Vera sieht diese
Entwicklung problematisch: Das ist reine Schikane
für binationale Paare. Das ist nicht mehr ânur'
Rassismus, das ist bereits
InländerInnendiskriminierung!"
Vernetzung.
Diese Diskriminierungen waren auch
Thema bei dem bereits im Februar stattgefundenen
Vernetzungstreffen im Café Landtmann. Herbert
Langthaler von der Asylkoordination, Gerti Schmutzer vom
Verein FIBEL
(FrauenInitiativeBikulturelleEhenundLebensgemeinschaften),
Peter Marhold von helping hands" und auch Angela
Magenheimer waren damals anwesend. Aufgezeigt wurden die
Verschärfungen im neuen Fremdenpaket und die negativen
Entwicklungen, welche Maßnahmen erfordern. So
vernetzten sich Vereine und Institutionen mit Betroffenen,
um den Problemen entgegenzuwirken und eine Plattform
für die Ehepaare zu schaffen.
Wichtig ist, dass die Ehepaare, vor allem die Frauen,
wissen, dass sie nicht alleine sind und dass in einer
Gemeinschaft mehr erreicht werden kann", meint Gerti
Schmutzer, Mitbegründerin vom bereits seit zwölf
Jahren bestehenden Verein FIBEL. Anfang des Jahres
verständigte uns die Asylkoordination, weil sie
dermaßen viele verzweifelte Anrufe erhielten, dass sie
überfordert waren. Wir haben dann eben dieses Treffen
im Februar abgehalten, um die Medien auf die Problematiken,
die sich aus dem neuen Gesetz ergeben, hinzuweisen."
Seitdem sich eine gewisse Resonanz auf dieses Thema gezeigt
hat, organisiert FIBEL regelmäßig
Vernetzungstreffen und Vollversammlungen. Zum einen,
um über neue rechtliche Entwicklungen, Reaktionen der
Behörden und Aktionen zu informieren und zum anderen,
um den Betroffenen gegenseitigen Austausch und
psychologische Hilfe anzubieten", erklärt Gerti
Schmutzer. Von solchen Treffen weiß Vera nur Gutes zu
berichten: Es ist eine große Hilfe für
mich, dass sich diese Vereine so engagieren. Ich habe die
Gewissheit, dass sie mich wirklich unterstützen. Im
Gegensatz zum Staat Österreich: Nach allem, was mir bis
jetzt passiert ist, fühle ich mich von ihm total
verlassen." |