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Leiharbeit (auch Zeitarbeit, Personalleasing, Arbeitnehmerüberlassung) ist das „Verleihen“ von Arbeitskräften durch ein Unternehmen an ein anderes Unternehmen und zählt zu den „atypischen“ Arbeitsformen. In Österreich wird das „Dreiecksverhältnis“ durch das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG ) von 1988 geregelt, welches Missstände im Bereich der Leiharbeit regulieren und dem Schutz der LeiharbeiterInnen dienen soll. Eingesetzt werden LeiharbeiterInnen großteils in Baufirmen, bei Telekom-Anbietern und der Metallindustrie, auch der Gesundheitsbereich steht ihnen offen.
Gewinnmaximierung.
LeiharbeiterInnen werden benötigt, wenn eine Firma (mehr) Personalbedarf hat, etwa als Urlaubsvertretung oder bei Produktionsspitzen. Um das Stammpersonal nicht aufstocken zu müssen, wird Personal geleast.
Die ArbeitgeberInnen haben dadurch klare Vorteile: Sie müssen ihren MitarbeiterInnenstand nicht erhöhen, nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden bezahlen, können flexibel auf den Markt reagieren und sparen Kosten bei der Personalsuche und -auswahl. Elisabeth Rolzhauser vom ÖGB merkt an, dass LeiharbeiterInnen zur Kostenminimierung und Gewinnsteigerung aber durchaus auch zu Zeiten beschäftigt werden, in denen es keine Produktionsspitzen gibt.
Ein Nachteil besteht immerhin auch für die ArbeitgeberInnen: Da LeiharbeiterInnen einer sehr hohen Fluktuation ausgesetzt sind, entsteht keine Identifikation mit dem Unternehmen, das „Wir-Gefühl“ fehlt – dies könnte sich auf das erwünschte „Funktionieren“ (eingekaufte Arbeitskraft der Leiharbeitenden als „Ware“) negativ auswirken.
Richard Trenkwalder, Vorstandsvorsitzender der Personalleasing-Firma Trenkwalder äußert sich in einer Presseaussendung Leiharbeit betreffend sehr positiv: „Sich immer schneller verändernde Märkte machen z.B. ein rasches Reagieren bei Produktionsabläufen unumgänglich. Die Beschäftigung von qualifiziertem Leasingpersonal bringt da einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil für die Unternehmen.“ Leiharbeit scheint sich nicht über einen arbeitenden Menschen, sondern über wirtschaftliche Anforderungen zu definieren.
Rechte.
Für ArbeitskräfteüberlasserInnen trat am 1.3.2002 ein Kollektivvertrag in Kraft. Darin sollen bestimmte arbeitsrechtliche Vorschriften gewährleistet werden, wie Anmeldung zu Versicherungen, Schutzmaßnahmen bei gesundheitsgefährdenden Arbeiten, Dienstzettel, Kündigungsfristen etc. Das Gehalt der LeiharbeiterInnen (das zuerst der Personalleasingfirma zugeführt wird, und danach – in deutlich verminderter Höhe die Leiharbeitenden bekommen) darf nicht unter dem Kollektivvertrag des Überlassers liegen.
Allerdings werden diese Bestimmungen nicht immer eingehalten, wie das Beispiel einer Leiharbeiterin zeigt: „Während fix Angestellte Arbeitshandschuhe und Schutzschuhe bekamen, wurde mir dies verweigert. Bemängeln darf ich das allerdings nicht – sonst macht morgen eine andere Leiharbeiterin meinen Job.“
Auch Kündigungen von einem auf den anderen Tag sind bei einigen Leihfirmen nicht unüblich. „Es passiert leider oft, dass Arbeitnehmer in Stehzeiten hinausgeworfen werden, ohne dass man sich an die gesetzliche Frist hält“, so Eva Scherz (GPA) in einem Interview gegenüber Wien-Web. Aber: „Ich denke in den letzten Jahren hat sich einiges gebessert. Im Arbeiter-Bereich wurde ein guter Kollektivvertrag abgeschlossen. Es ist mittlerweile auch eine gewisse Routine eingekehrt, sich an Gesetze und Kollektivverträge zu halten. Leihfirmen verleasen an viele verschiedene Branchen. Da kann es schon rechtliche Probleme geben. Kollektivverträge sind ja recht dicke Werke. Es ist oft schwierig, jeden einzelnen zu durchschauen.“
Immer mehr Menschen nehmen Zeitarbeit in Anspruch, es gibt eine Tendenz zur Flexibilisierung: 2003 waren 38.491, 2004 44.125 und 2005 46.679 LeiharbeiterInnen beschäftigt.
Auffälligster Aspekt ist hier der starke Anstieg von Zeitarbeiterinnen: Zum Stichtag 29.Juli 2005 machte ihr Anteil am ZeitarbeiterInnen-Pool bereits 28 Prozent aus, ein Jahr davor waren es erst 18 Prozent gewesen.
Rolzhauser bewertet insbesondere die Situation von Leiharbeiterinnen als schwierig: „Gerade Leiharbeiterinnen haben das höchste Armutsrisiko und es gibt einen sehr hohen MigrantInnen-Anteil.“ Frauen werden oft niedrig qualifizierte Jobs angeboten, auf vorherige Ausbildung wird kaum geachtet.
Um Ärger seitens der LeiharbeiterInnen zu vermeiden rät sie angehenden LeiharbeiterInnen: „Immer vorher Informationen über den Kollektivvertrag, Rechte und Pflichten einholen, prüfen, ob sie ordnungsgemäß bei der Gebietskrankenkasse angemeldet sind, schriftliche Verträge nicht automatisch unterschreiben ohne sie gelesen bzw. verstanden zu haben.“
Weniger Wert.
LeiharbeiterInnen fühlen sich als Angestellte zweiter Klasse – sie verdienen für dieselbe Arbeit weniger, haben weniger Berechtigungen, steigen bei Prämien leer aus etc. Es wird von ihnen verlangt, ohne große Einarbeitungszeit das übliche Arbeitspensum zu schaffen und mit dem vorgegebenen Arbeitstempo Schritt halten.
Zwei verschiedene Arten von ArbeitnehmerInnen müssen dieselbe Arbeit verrichten – das spaltet die Belegschaft.
Auch können LeiharbeiterInnen für das Stammpersonal als Konkurrenz gesehen werden, oft werden Frust, Wut und Enttäuschung an LeiharbeiterInnen abgeladen – von einer Arbeiterin in der (hierarchisch) untersten Position sind keine Konsequenzen zu befürchten.
Oft ist die Motivation bei einer Leiharbeitsfirma zu arbeiten schlicht die, dass es die einzige Möglichkeit ist, der Arbeitslosigkeit zu entkommen – wenn auch nur für kurze Zeit. Viele ArbeitnehmerInnen sagen sich: „In Zeiten wie diesen ist mir wichtig, dass ich Arbeit habe, ob bei einer Leiharbeitsfirma oder in einem Betrieb ist mir egal.“ Andere wiederum hoffen auf einen Dauerarbeitsplatz.
Viele LeiharbeiterInnen wissen kaum über Ihre Rechte Bescheid – z.B. darüber, dass bereits ab fünf ArbeitnehmerInnen ein Betriebsrat gewählt werden kann. BetriebsrätInnen dienen als VermittlerInnen und tragen zum Lösen von Problemen bei; es zeigte sich, dass in Unternehmen mit Betriebsrat das Klima zwischen Belegschaft und ArbeitgeberInnen deutlich harmonischer ist.
Wie ein Beispiel zeigt, kann eine Betriebsratswahl aber auch mit rechtlich nicht zulässigen Methoden zu verhindern versucht werden. 2005 hat die Leasingfirma Manpower MitarbeiterInnen, die sich als BetriebsrätInnen zur Verfügung gestellt hatten, das Betreten der Firma verboten. Eine Kandidatin wurde gekündigt, der Listenführer nachhause geschickt und ihm sein Firmenwagen weggenommen. Die GPA startete daraufhin eine Solidaritätsaktion und erreichte damit das Stattfinden einer Betriebsratswahl.
Flexibel?
Es ist wohl eine Frage der Perspektive, was frau über Leiharbeit denkt: Eine, die längerfristig arbeiten und die Sicherheit eines fixen Arbeitsplatzes will, wird bei geleasten Arbeitseinsätzen unzufrieden sein – sie wüsste nicht, wie lange sie diesen jeweils zugeteilten Job ausüben dürfte und wann sie wieder arbeitslos wäre. Allerdings hat frau bei einer derart hohen Arbeitslosenrate oft auch keine Chance, ohne Leiharbeit Geld zu verdienen, sie ist dann auf Aufträge angewiesen. Wenn dann die Auftragslage schlecht ist bzw. viele LeiharbeiterInnen auf Vermittlung warten, kann frau nur warten und hoffen.
Frauen jedoch, die selbst flexibel sind, an keine Firma gebunden sein und verschiedene Bereiche ausprobieren wollen, werden zufrieden sein, wenn ihre Arbeitskraft für kürzere Zeit „verborgt“ wird. Rita M.: „Ich wollte unbedingt einen flexiblen Job ausüben. Durch meine Einsätze über Leiharbeitsfirmen weiß ich im Vorhinein, dass die mir zugeteilten Jobs nur ein paar Wochen dauern werden. Für mich ist es sehr schön, dass ich dann danach wieder einige Zeit mit meinen Kindern verbringen kann – bis zum nächsten Einsatz.“
Allerdings ist auch zu beachten, dass die Zeit der Beschäftigung als LeiharbeiterIn (durch den niedrigeren Verdienst) zu einer Schmälerung von Arbeitslosengeld und Pension beiträgt.
Personalleasing hat oft einen schlechten Ruf. Die Arbeitslosenberaterin Silvia Hackl meint dazu, dass auch andere Firmen ungerecht mit ihren MitarbeiterInnen umgehen oder sich nicht an den Kollektivvertrag halten können – eine Vorverurteilung von Personalleasingfirmen stimmt also keinesfalls, und auch bei den Personalleasingfirmen selbst muss differenziert werden. Nicht alle Leihfirmen sind die vielzitierten AusbeuterInnen, aber auch nicht alle halten sich an ihre (rechtlichen) Pflichten.
Aber: Auch wenn alles mit rechten Dingen zugeht – von idealen Arbeitsbedingungen sind ZeitarbeiterInnen oft weit entfernt.
Service, Information, Hilfestellung:
Arbeiterkammer (): Beratung, Rechtsauskunft etc.
GPA: work@flex/. Interessensgemeinschaft für atypisch Beschäftigte, stellt Netzwerke zur Verfügung; Beratung, Lobbying für Menschen in atypischen Beschäftigungsformen
ÖGB (): Beratung, Intervention, Rechtsvertretung, sonstige Serviceleistungen
Flex-Work (): Initiative von AMS und WAFF, gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung
: Auflistung einiger Personalleasingfirmen |