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Dissonanzen
Von Verena FabrisDie Regierung lobt. Die Opposition kritisiert. Draufzahlen tun wieder einmal die Frauen. Bei der Pensionsreform, die heuer in Kraft getreten ist und auch beim Gesetz zur Pensionsharmonisierung, das im Herbst beschlossen werden soll. Pensionsharmonisierung ist an und für sich ein Unwort, da es wie so viele schwarz-blaue Wortgeschöpfe etwas suggeriert, was es nicht hält, nämlich eine Harmonisierung, wo es um Verluste geht. Frau + Alter = Armut lautet die Formel. Oder - etwas spezifischer und weniger polemisch: Frau + Teilzeitarbeit (x Kinder) + Alter = geringe Pension.
Schon heute arbeiten nur mehr weniger als zwei Drittel der Frauen Vollzeit. Maßnahmen wie das Recht auf Teilzeitarbeit bis zum siebten Lebensjahr eines Kindes klingen zwar verlockend, fallen Frauen aber spätestens bei der Berechung ihrer Pension auf den Kopf. Übrigens ebenso wie längere Karenzzeiten: Früher arbeitete jede zweite Frau wieder bevor ihr Kind drei Jahre alt war, jetzt ist es nur mehr jede dritte. Nun werden aber statt bisher 15 Jahre 40 Jahre zur Berechung der Pension herangezogen. Da fallen meistens die Zeiten der Kinderziehung und Teilzeitarbeit hinein, was zu noch niedrigeren Pensionen und in vielen Fällen direkt in die Altersarmut führen wird. Im Dezember des Vorjahres lag die Durchschnittspension von Frauen gerade einmal bei 708 Euro.
Was aber plant nun die Regierung mit der sogenannten Pensionsharmonisierung? Drei Punkte im Detail: In die selbe Richtung wie die Erhöhung des Durchrechnungszeitraums geht die folgende Maßnahme: Mit 65 kann frau/man nach 45 Versicherungsjahren 80 Prozent des durchschnittlichen Lebenseinkommens erreichen (bis zur Höchstbemessungsgrundlage = Höchstpension). Dies diskriminiert verschiedene Berufsgruppen (etwa AkademikerInnen), besonders aber Frauen mit brüchigen Erwerbsbiografien.
Der nächste Punkt liest sich zunächst als Vorteil für Frauen: Zeiten der Kindererziehung, der Familienhospizkarenz sowie des Zivil- und Präsenzdienstes werden in Zukunft nach dem Medianeinkommen von Frauen (derzeit 1.350 Euro) berechnet. Pensionsbegründet sind künftig vier statt zwei Jahre der Kindererziehung (sie gelten als volle Beitragsjahre). Darüber hinaus besteht für Zeiten der Kindererziehung die Möglichkeit eines freiwilligen Pensionssplittings.
Bei genauerem Hinsehen wird aber klar: Diese Maßnahme greift zu kurz, da Kinderziehung nicht nur während der Berufsunterbrechung zu einem Einkommensverlust führt, sondern auch noch danach, wenn ein Teilzeitarbeitsverhältnis angenommen werden muss. Außerdem zementiert die Regelung die Zuständigkeit der Frauen für die Kindererziehung. Wenn als Bemessungsgrundlage das Medianeinkommen der Frauen und nicht das höhere der Frauen und Männer herangezogen wird, ist es mehr als unwahrscheinlich, dass Männer ihre Verantwortung für die Kindererziehung wahrnehmen.
Das Pensionssplitting orientiert sich am Modell des männlichen Ernährers und benachteiligt Frauen, die keine "reichen" Ehemänner haben. Frau mag sich noch an den gu-ten Tipp der Frauenministerin erinnern "reich zu heiraten": "Für Frauen von gutverdienenden Männern ist das eine Möglichkeit, dass sie trotz Teilzeit Pensionsbeiträge wie für Vollzeit einzahlen."
Ein klarer Nachteil für Frauen ist es, dass sie praktisch nicht mehr in Frühpension gehen können: Das Pensionsantrittsalter wird mit 65 Jahren festgesetzt. Es wird für Männer einen sogenannten Pensionskorridor geben, der es ermöglicht zwischen dem 62. und dem 65. Lebensjahr in Pension zu gehen (mit entsprechenden Ab- oder Zuschlägen von geplanten 4,2 Prozent). Für Frauen ist kein eigener Pensionskorridor vorgesehen, was Frauen benachteiligt und eindeutig dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht.
Die Frauenministerin spricht angesichts der Pensionsharmonisierung von einer "der größten Reformen für Frauen in der Zweiten Republik". Große Reformen sehen jedoch anders aus. Notwendig wären Modelle, die eine gerechtere Verteilung der Erwerbsarbeit zum Ziel und eine eigenständige Alterssicherung für Frauen im Blick haben. Eine bedarfsorientierte Grundsicherung wie sie die Österreichische Armutskonferenz (siehe: www.armutskonferenz.at) vorschlägt, wäre tatsächlich eine große Reform.
Sinnvoll wäre es darüber hinaus zu überlegen, wie Kinderbetreuung von einer privaten Zuständigkeit der Frauen nicht nur zu einer Zuständigkeit von Frauen und Männern werden könnte, sondern zu einer Zuständigkeit der Gesellschaft. Leistbare Kinderbetreuungseinrichtungen überall und auch für Kleinstkinder lautet die jahrhundertealte Forderung.
Bis dahin harmonisiert die Regierung, lamentiert die Opposition - und wann werden wir endlich streiken!?